Schnelltender
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tenderverfahren des ESZB (Tenderoperationen des ESZB). Schnelltender dienen als Feinsteuerungsoperationen des ESZB und werden daher nur einem beschränkten Kreis geldpolitischer Geschäftspartner angeboten. Schnelltender weisen grundsätzlich dieselben Verfahrensschritte wie Standardtender auf, ihr zeitlicher Ablauf ist allerdings angesichts des beschränkten Teilnehmerkreises üblicherweise stark verkürzt. I.d.R. vergeht zwischen der Tenderankündigung und der Bekanntgabe des Zuteilungsergebnisses nicht mehr als eine Stunde. Die Valutierung erfolgt gleichtägig mit einer Laufzeit von bis zu fünf Tagen. Insofern weisen Schnelltender Analogien zu bilateralen Geschäften auf.
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Interne Verweise
Ablader Ausflaggung Befrachter Dotationskapital Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR) Offenmarktgeschäfte des ESZB Offenmarktpapier Schiff Schiffsbankgesetz Schiffsbauwerk Schiffsfinanzierung Schiffspart Schiffsrechtegesetz (SchRG) Schnelltender Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren Tenderzins Tonnagesteuer Wertpapierpensionsgeschäfte bilaterale Geschäfte unverzinsliche Schatzanweisung
eingehend
Schnelltender
ausgehend