bilaterale Geschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verfahren der Offenmarktpolitik des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), bei dem die nationalen Zentralbanken bzw. die Europäische Zentralbank (EZB) nur mit einem oder wenigen Geschäftspartnern (Geschäftsbanken) direkt Geschäfte abschließen, ohne Tenderverfahren (Tenderoperationen des ESZB) zu nutzen. Hierzu gehören auch Operationen, die über die Börsen oder über Vermittler durchgeführt werden.
Bilaterale Geschäfte sind üblicherweise auf einen engeren Kreis von Geschäftspartnern beschränkt als Schnelltender. Sie kommen für Feinsteuerungsoperationen des ESZB, aber auch für strukturelle Operationen infrage, z.B. für definitive Käufe/Verkäufe, also für Outright-Geschäfte.
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Interne Verweise
Ablader Ausflaggung Befrachter Dotationskapital Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR) Offenmarktgeschäfte des ESZB Offenmarktpapier Schiff Schiffsbankgesetz Schiffsbauwerk Schiffsfinanzierung Schiffspart Schiffsrechtegesetz (SchRG) Schnelltender Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren Tenderzins Tonnagesteuer Wertpapierpensionsgeschäfte bilaterale Geschäfte unverzinsliche Schatzanweisung
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