Befrachter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertragspartner des Verfrachters. Der Befrachter verpflichtet sich zur Anlieferung der Güter und zur Übergabe wichtiger Informationen über das Gut an den Verfrachter. Der Befrachter kann mit dem Ablader identisch sein.
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Interne Verweise
Ablader Ausflaggung Befrachter Dotationskapital Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR) Offenmarktgeschäfte des ESZB Offenmarktpapier Schiff Schiffsbankgesetz Schiffsbauwerk Schiffsfinanzierung Schiffspart Schiffsrechtegesetz (SchRG) Schnelltender Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren Tenderzins Tonnagesteuer Wertpapierpensionsgeschäfte bilaterale Geschäfte unverzinsliche Schatzanweisung
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