Tonnagesteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1999 zur Unterstützung des Schifffahrtstandorts Deutschland eingeführte und steuerlich vorteilhafte Gewinnermittlungsmethode für Gewinne aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr. Grundlage der Gewinnermittlung ist die Nettoraumzahl. Rechtsgrundlage ist § 5a EStG.
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