Schiffspart
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anteil eines Mitreeders (Reederei) an einem Schiff. Dieser Anteil kann zur Sicherung eines Kredits nur verpfändet, aber nicht mit einer Schiffshypothek belastet werden. Ein Schiffspart ist veräußerbar und vererblich.
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Interne Verweise
Ablader Ausflaggung Befrachter Dotationskapital Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR) Offenmarktgeschäfte des ESZB Offenmarktpapier Schiff Schiffsbankgesetz Schiffsbauwerk Schiffsfinanzierung Schiffspart Schiffsrechtegesetz (SchRG) Schnelltender Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren Tenderzins Tonnagesteuer Wertpapierpensionsgeschäfte bilaterale Geschäfte unverzinsliche Schatzanweisung
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