Schiffsbankgesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kurzbezeichnung für das Gesetz über Schiffspfandbriefbanken. Seit dem 18.7.2005 außer Kraft; aufgehoben durch Art. 18 des Gesetzes zur Neuordnung des Pfandrechts (Gesetz zur Neuordnung des Pfandrechts (PfandBG) vom 22.5.2005 (BGBl. I S. 1373)). Das Schiffsbankgesetz regelte die Geschäftstätigkeit der privatrechtlichen Schiffspfandbriefbanken (Schiffsbanken) und diente insbesondere der Absicherung der Gläubiger von Schiffspfandbriefen und Schiffskommunalschuldverschreibungen durch besondere Vorschriften über die Beleihung von Schiffen (Schiffshypothekarkredite). Diese Regelungen sind nunmehr im Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz
PfandBG i.d.F. vom 23.6.2017 (BGBl. I S. 1693)) verortet.
Vgl. auch Schiffsrechtegesetz (SchRG).
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Interne Verweise
Ablader Ausflaggung Befrachter Dotationskapital Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR) Offenmarktgeschäfte des ESZB Offenmarktpapier Schiff Schiffsbankgesetz Schiffsbauwerk Schiffsfinanzierung Schiffspart Schiffsrechtegesetz (SchRG) Schnelltender Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren Tenderzins Tonnagesteuer Wertpapierpensionsgeschäfte bilaterale Geschäfte unverzinsliche Schatzanweisung
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