Umlaufgrenze
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Umlaufgrenze stellte die Obergrenze des zulässigen Gesamtbetrags der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen von privaten Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken dar, die nach den Vorschriften des Hypothekenbankgesetzes (HypBankG) und des Schiffsbankgesetzes (SchiffsbankG) bestimmt wurde.
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