Ablader
derjenige, der im Seefrachtgeschäft im Auftrag des Befrachters die Anlieferung der Güter zum Schiff übernimmt, z.B. ein Seehafen-Spediteur. Den Ablader gibt es nur nach dt. Recht; international wird nicht zwischen Befrachter und Ablader unterschieden. Ist der Ablader gleichzeitig...
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Bankwirtschaft (Schiffskredite)