Gironetze
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsverkehrsnetze, die von der Deutschen Bundesbank, den Kreditinstituten und der Deutschen Postbank AG unterhalten werden. Von besonderer Bedeutung ist das Gironetz der Deutschen Bundesbank. Sie bietet den Kreditinstituten und ihren Girokontoinhabern über ihre 47 Filialen, zwei Hochverfügbarkeitsrechenzentren und sechs Zahlungsverkehrspunkte ein wettbewerbsneutrales Gironetz an. Umfassende Gironetze sind daneben das Gironetz der Kreditgenossenschaften (auch als Deutscher Genossenschaftsring bezeichnet), das Gironetz der Sparkassen (auch als Spargironetz bezeichnet) sowie die Gironetze der deutschen Großbanken. Über die Gironetze wird der Überweisungs- und Einzugsverkehr abgewickelt.
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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Gironetze
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