Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Gironetze vom 02.11.2018 - 14:46

Gironetze

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zahlungsverkehrsnetze, die von der Deutschen Bundesbank, den Kreditinstituten und der Deutschen Postbank AG unterhalten werden. Von besonderer Bedeutung ist das Gironetz der Deutschen Bundesbank. Sie bietet den Kreditinstituten und ihren Girokontoinhabern über ihre 47 Filialen, zwei Hochverfügbarkeitsrechenzentren und sechs Zahlungsverkehrspunkte ein wettbewerbsneutrales Gironetz an. Umfassende Gironetze sind daneben das Gironetz der Kreditgenossenschaften (auch als Deutscher Genossenschaftsring bezeichnet), das Gironetz der Sparkassen (auch als Spargironetz bezeichnet) sowie die Gironetze der deutschen Großbanken. Über die Gironetze wird der Überweisungs- und Einzugsverkehr abgewickelt.

     

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com