Splitting(verfahren)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Einkommensteuerrecht: Verfahren bei der Veranlagung von nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren zur Einkommensteuer (ESt), bei dem die Einkünfte für jeden einzeln ermittelt, die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen jedoch zusammengefasst und Freibeträge verdoppelt werden. Im Einzelnen: Einkommensteuertarif.
2. Investmentgeschäft: Besonders in den USA übliches Verfahren, Aktien, deren Kurs bzw. Investmentanteile im Preis sehr hoch gestiegen sind, in zwei oder mehrere Aktien bzw. Anteilscheine aufzuteilen.
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Interne Verweise
Betriebsvermögensvergleich Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung im Vergleich Bilanzierungsverbot Einkommensteuer (ESt) Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus Kapitalvermögen Feststellungsbescheid Kapitalerträge Körperschaftsteuer, Anrechnungsmethode bei ausländischen Steuern Pauschalwertberichtigungen, steuerliche Grundsätze Sonderbetriebsausgaben Steuerarten Steuerbilanz und Handelsbilanz, Unterschiede Steuergegenstand Steuergläubiger Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) Verlustberücksichtigung, einkommen- und körperschaftsteuerliche Wirtschaftsgut wirtschaftliches Eigentum Überschusseinkunftsarten
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