Freibetrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betrag, der von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen wird und damit stets steuerfrei bleibt; bedeutsam für Einkommensteuertarif, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Gewerbesteuer (GewSt), zu versteuerndes Einkommen. Anders als eine Freigrenze verschiebt ein Freibetrag die gesamte Tarifkurve über der Abszisse nach links.
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