Schuldbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesschuldbuch; das Schuldbuch ist ein öffentliches Register zur Eintragung und Beurkundung von Forderungen aus Darlehen (Schuldbuchforderungen) gegen den Bund sowie dessen Sondervermögen, gegliedert nach Sammelschuldbuchforderungen, Einzelschuldbuchforderungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten. In Bezug auf das Schuldbuch gilt der öffentliche Glaube, wodurch der gutgläubige Rechtserwerb von diesbezüglichen Forderungen geschützt ist. Es wird von der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH geführt und verwaltet.
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