Schuldbuchkonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Schuldbuchkonto wird bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH zur Erfassung der Rechte des jeweiligen Gläubigers von Schuldbuchforderungen gegen den Bund sowie dessen Sondervermögen geführt (Einzelschuldbuch). Aufgrund der Einstellung des Privatkundengeschäfts zum 1. Januar 2013 können Schuldbuchkonten seither nur noch durch Übertragung von Bundeswertpapieren (Bundesschatzbriefe, bis zum 21. August 2012 emittierte Bundesanleihen und inflationsindexierte Anleihen) eröffnet werden.
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Interne Verweise
BISTA-Meldungen Dienstleistungsverkehr Kreditanzeigen nach KWG und CRR Kreditbegriff des KWG und der CRR Kreditdatenstatistik (AnaCredit) Preisaushang Schatzwechsel Schuldbuchforderung Schuldbuchkonto Schuldtitel öffentlicher Stellen Wertpapierdienstleistung Wertpapierdienstleistungsunternehmen Wertpapiere der Liquiditätsreserve Wertpapiere des Anlagevermögens Wertpapiere des Handelsbestands Wertpapiermarkt Wertpapiernebendienstleistung Zweigniederlassung Zweigstelle monatliche Bilanzstatistik
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