Direkt zum Inhalt

Schuldtitel öffentlicher Stellen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die in der Aktivposition 2 „Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind“ auszuweisenden Schatzwechsel, unverzinslichen Schatzanweisungen sowie ähnlichen Schuldtitel öffentlicher Stellen müssen zwei Voraussetzungen erfüllen (§ 13 I 1 RechKredV):

    a) Sie müssen unter Diskontabzug hereingenommen worden sein, d.h., ihr Zinsertrag wird beim Ankauf in Form eines Diskontabzugs (Abzinsung des Erfüllungsbetrags) verrechnet.

    b) Die Aktiva müssen zur Refinanzierung bei den Zentralnotenbanken der Niederlassungsländer des Instituts zugelassen sein, d.h., sie können zur Sicherung von Offenmarktgeschäften verwendet werden.

    Nach dem Wegfall der Refinanzierungsfähigkeit der Schatzwechsel können in der Untergliederungsposition a der Aktivposition 2 nur noch die unverzinslichen Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen ausgewiesen werden. Unter öffentlichen Stellen sind neben den öffentlichen Haushalten (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) auch deren Sondervermögen (z.B. ERP-Sondervermögen, SoFFin) zu verstehen (§ 13 I 3 RechKredV). Ähnliche Titel, die je nach Ausgestaltung hier zu bilanzieren sind, können z.B. Zero Bonds oder Commercial Papers sein. An ausländischen Papieren können hier bspw. Treasury Bills oder Bons de Trésor erfasst werden. Als Ausgliederungsposition sind die bei der Deutschen Bundesbank refinanzierbaren Papiere gesondert auszuweisen (§ 13 II RechKredV).

    Schuldtitel öffentlicher Stellen, die mind. eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, sind - sofern sie börsenfähig sind - je nach Ursprungslaufzeit in der Aktivposition 5 „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“, und zwar in der Untergliederungsposition 5a aa „Geldmarktpapiere von öffentlichen Emittenten“ oder in der Untergliederungsposition 5b ba „Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten“ auszuweisen. Bei fehlender Börsenfähigkeit hat der Ausweis in der Aktivposition 4 „Forderungen an Kunden“ zu erfolgen (§ 13 I 2 RechKredV).

    Schuldtitel öffentlicher Stellen werfen Erträge in Form von Zinsen ab. Dies gilt trotz ihres Namens aber auch für unverzinsliche Schatzanweisungen sowie für Null-Kupon-Anleihen (Zero-Bonds).

    Aufgrund der Emittenten der Titel besteht grundsätzlich eher ein geringes Ausfallrisiko;  bei den von ausländischen öffentlichen Stellen ausgegebenen kann jedoch Titeln ein Währungs- sowie ein Länderrisiko nicht ausgeschlossen werden.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Schuldtitel öffentlicher Stellen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Schuldtitel öffentlicher Stellen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/schuldtitel-oeffentlicher-stellen-61216 node61216 Schuldtitel öffentlicher Stellen node56968 Deutsche Bundesbank node61216->node56968 node61133 Schatzwechsel node61216->node61133 node59516 Länderrisiko node61216->node59516 node59434 Kreditrisiko node58440 Giralgeld node58440->node56968 node56184 bestätigter Bundesbank-Scheck node56184->node56968 node58396 gesetzliche Zahlungsmittel node58396->node56968 node61381 Solawechsel node58230 Geldmarkt node58230->node61133 node62861 Zinsfuture node62861->node61133 node61133->node61381 node61656 Straight Bond node61656->node59516 node59768 Marktpreisrisiko node62610 Wertpapiere im Jahresabschluss ... node62610->node61216 node62362 Vinkulierung node62610->node62362 node56250 Bewertung des Anlage- ... node62610->node56250 node62435 Vorsorgereserven für allgemeine ... node62610->node62435 node62222 verbundene Unternehmen node62610->node62222 node59516->node59434 node59516->node59768 node56323 bilanzunwirksame Geschäfte node62524 Wechsel node55952 bankbetriebliche Risiken node61219 Schuldverschreibung node61011 Risikoaktiva node61011->node61216 node61011->node56323 node61011->node62524 node61011->node55952 node61011->node61219 node59055 Jahresabschluss der Kreditinstitute node59055->node56968
    Mindmap Schuldtitel öffentlicher Stellen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/schuldtitel-oeffentlicher-stellen-61216 node61216 Schuldtitel öffentlicher Stellen node59516 Länderrisiko node61216->node59516 node61133 Schatzwechsel node61216->node61133 node56968 Deutsche Bundesbank node61216->node56968 node62610 Wertpapiere im Jahresabschluss ... node62610->node61216 node61011 Risikoaktiva node61011->node61216

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete