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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
(teilweise) autonome Körperschaften, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und aufgrund eigener Finanzquellen eine gewisse Unabhängigkeit von den öffentlichen Haushalten aufweisen. Wegen ihres finanziellen Gewichts bzw. ihrer Aufgabenstellung werden sie bei der Betrachtung von Staatstätigkeit und Finanzpolitik oft einbezogen, z.B. Sondervermögen und Sozialversicherungsträger bei der Verteilungs- und Stabilisierungsaufgabe des Staates. Da ihre Ausprägungen historisch begründet sind, sind sie schwierig abzugrenzen und einzuordnen. Weitere Beispiele sind etwa Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Kirchen.
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