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Finanzpolitik

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Teilbereich der allgemeinen Wirtschaftspolitik, der versucht, zur Erreichung von deren Zielen über budgetrelevante Instrumente beizutragen.

    2. Aufgaben: Einer auf Musgrave zurückgehenden Gliederung zufolge lassen sich drei Bereiche finanzwirtschaftlicher Aufgaben des Staates unterscheiden: Allokations-, Verteilungs- und Stabilisierungsaufgabe.
    a) Allokationsaufgabe: Die in einer Volkswirtschaft vorhandenen Ressourcen können zur Bereitstellung von privaten und öffentlichen Gütern verwendet werden. Aufgabe des Staates ist es, für die Bereitstellung von öffentlichen Gütern (Kollektivgüter) zu sorgen.
    b) Verteilungsaufgabe: Ansatzpunkt staatlicher Verteilungspolitik ist v.a. die Verteilung von Einkommen. Die personelle Primärverteilung soll durch staatliche Umverteilung (Redistribution) beeinflusst werden i.S. einer gleichmäßigeren Sekundärverteilung. Auch die Bereitstellung von öffentlichen Gütern des Gesundheits- und Bildungswesens kann verteilungspolitisch begründet sein.
    c) Die Stabilisierungsaufgabe des Staates (Stabilisierungspolitik) findet ihre Begründung vor allem in den makroökonomischen Vorstellungen der Keynes'schen Theorie. Abweichungen zwischen gesamtwirtschaftlicher Nachfrage und möglichem gesamtwirtschaftlichen Angebot soll durch die Beeinflussung der Nachfrage entgegengewirkt werden. Bei Unternachfrage sollen die öffentlichen Ausgaben steigen und/oder die öffentlichen Einnahmen sinken (bei Übernachfrage soll entgegengesetztes Verhalten erfolgen). Damit einhergehende öffentliche Verschuldung wird hingenommen (Deficit-Spending).

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