Refinanzierungspolitik der Deutschen Bundesbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilbereich der Geldpolitik, welche die Deutsche Bundesbank bis zur Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), d.h. bis 1998 verfolgt hat. Refinanzierungspolitik beinhaltete die Politik der Gewährung von Kredit an Kreditinstitute, wobei die Bundesbank entweder Wechsel ankaufte (Rediskontkredit) oder Wertpapiere beliehen wurden (Lombardkredit), um auf diesem Wege den einzelnen Banken liquide Mittel zu verschaffen.
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