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Devisenoption

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Währungsoption; 1. Begriff: Recht, aber nicht Verpflichtung des Optionsinhabers (Option), einen bestimmten Währungsbetrag zu einem vereinbarten Preis (Basispreis, strike price oder exercise price) bis zu bzw. an einem festgelegten Auslauftag (expiration date) zu kaufen (Kaufoption, Call) bzw. zu verkaufen (Verkaufsoption, Put). Als Äquivalent für das Wahlrecht hat der Optionsinhaber an den Stillhalter genannten Vertragspartner eine Prämie (Optionsprämie) zu zahlen. Ob der Optionsinhaber das Recht ausübt, hängt von der Kursentwicklung der zugrunde liegenden Währung (underlying) ab. Das Risiko des Käufers ist auf die (sicher verlorene) Optionsprämie sowie den Ausfall der Gegenpartei beschränkt. Die Gewinnmöglichkeiten sind (theoretisch) unbegrenzt. Call und Put sind während ihrer Laufzeit handelbar.

    2. Motive:
    a) Wechselkurssicherung: Mit einer Kaufoption (Verkaufsoption) kann sich ein Kreditnehmer (Kreditgeber) eines Fremdwährungskredits gegen das Risiko einer schwächeren (stärkeren) Inlands-/stärkeren (schwächeren) Fremdwährung schützen.
    b) Spekulation: In idealtypischer Abgrenzung wird anders als bei einem Sicherungs-/Hedginggeschäft nicht eine bestehende Position um die Devisenoption ergänzt, sondern alleine die Devisenoption in Erwartung entsprechender Änderungen der Devisenkurse gezeichnet. Eine Spekulation auf einen stärkeren USD etwa lässt sich mithilfe einer Kaufoption auf X USD bei geringerem Kapital-/Transaktionskosteneinsatz realisieren als durch den tatsächlichen Erwerb von X USD. Devisenoptionsgeschäfte sind eine Variante der Devisentermingeschäfte.

    3. Marktformen: Devisenoptionen gibt es als börsenmäßig gehandelte Optionen und als Optionen im Bankenmarkt (Over-the-Counter-Options, Over-the-Counter-Markt). Vgl. zur Quotierungspraxis Risk Reversal.
    a) Die börsenmäßig gehandelten Optionen sind gekennzeichnet durch eine starke Standardisierung (Betrag, Laufzeit usw.). Sie beinhalten entweder das Recht auf Lieferung eines bestimmten Devisenbetrags per Kasse oder auf Lieferung eines Kontraktes über Devisen-Futures.
    b) Over-the-Counter-Options umfassen demgegenüber die Lieferung von Devisen per Kasse. Sie können grundsätzlich genau auf die Bedürfnisse der Kontraktpartner abgestellt werden (z.B. hinsichtlich Betrag, Laufzeit, Basispreis).

    4. Devisenoption vs. Devisentermingeschäft: Der Vorteil einer Devisenoption gegenüber Devisentermingeschäften besteht darin, dass sie für den Inhaber die Möglichkeit des Verlustes aus einer nachteiligen Kursentwicklung ausschließen, die Chance aus einer vorteilhaften Entwicklung aber aufrecht erhalten. Zentraler Nachteil ist die für diese Asymmetrie der Chance-Risiko-Position an den Stillhalter zu zahlenden Prämie.

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