Zinsausgleich
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Durch Wechsel-/Scheck-/Lastschriftrückgaben entsteht der Zahlstelle (letzte Inkassostelle) ein valutarischer Verlust von einigen Arbeitstagen. Da die erste Inkassostelle die Rückrechnung dem Einreicher üblicherweise Wert Gutschriftsvaluta des Forderungspapiers belastet, hat sie einen Zinsnutzen in gleicher Höhe. Wechselabkommen, Scheckabkommen und SEPA sehen daher vor, dass die Zahlstelle (letzte Inkassostelle) gegenüber der ersten Inkassostelle einen Zinsausgleich erhält.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
eingehend
Zinsausgleich
ausgehend