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SEPA

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Single Euro Payments Area; 1. Begriff: Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area = SEPA) bezeichnet im Bankbereich das EU-Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraumes für  Transaktionen in Euro. Es soll für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und internationalen bzw. grenzüberschreitenden Zahlungen geben. Das langfristige Ziel von SEPA ist deshalb die Abschaffung der bisher gemischten nationalen Zahlungsverfahren. SEPA steht für den einheitlichen EURO-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Es können einheitliche Zahlungsinstrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen) genutzt werden. SEPA führt zur Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Zur Steuerung der SEPA-Aktivitäten wurde bereits im Jahr 2002 der Europäische Zahlungsverkehrsrat (European Payments Council) gegründet.

    2. Abwicklung: Verbraucher und Unternehmen können zukünftig ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein Konto bei einer beliebigen Bank in ganz Europa abwickeln. Für Unternehmen bieten sich hierbei (lt. Deutscher Bundesbank) durch die mögliche Konzentration der Zahlungsverkehrsabwicklung, die Straffung von Bankverbindungen und eine Vereinfachung des Liquiditätsmanagements diverse Kostensenkungspotenziale.

    3. Entwicklung: Die geringe Marktdurchdringung des SEPA-Zahlungsverfahrens verdeutlicht, dass es der europäischen Kreditwirtschaft aus eigenem Antrieb nicht gelungen ist, die angestrebte kritische Masse zu erreichen, die zur Ablösung der nationalen Altverfahren geführt hätte. Ohne die Festsetzung von Auslaufterminen für die nationalen Zahlungsverfahren ließ sich der SEPA-Prozess nicht in Gang bringen. In fast einjährigen Verhandlungen diskutierten und finalisierten die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament den schließlich deutlich modifizierten Verordnungsentwurf zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro.

    4. Anforderungen: Ein bedeutender Unterschied zu den bisherigen nationalen Verfahren besteht darin, dass der Überweisende und der Begünstigte (sowie deren Kreditinstitut) anhand von IBAN und BIC anstelle von nationaler Bankleitzahl und Kontonummer zu identifizieren sind.

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