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Revision von Zinsausgleich vom 02.11.2018 - 15:55

Zinsausgleich

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    Durch Wechsel-/Scheck-/Lastschriftrückgaben entsteht der Zahlstelle (letzte Inkassostelle) ein valutarischer Verlust von einigen Arbeitstagen. Da die erste Inkassostelle die Rückrechnung dem Einreicher üblicherweise Wert Gutschriftsvaluta des Forderungspapiers belastet, hat sie einen Zinsnutzen in gleicher Höhe. Wechselabkommen, Scheckabkommen und SEPA sehen daher vor, dass die Zahlstelle (letzte Inkassostelle) gegenüber der ersten Inkassostelle einen Zinsausgleich erhält.

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