Zentraldisposition
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auf Gesamtbankebene (zentrale Gelddisposition) vorgenommene zentrale Erfassung, Steuerung und Kontrolle von Markt-, Preis- und Zinsänderungsrisiken und die Initiierung von Eigenhandelsaktivitäten. Vgl. auch Concentration Account. Ferner ermöglicht die Zentraldisposition den unterschiedlichen Marktbereichen die Anlage bzw. Aufnahme von Finanzmitteln aus Kundengeschäften zu Geld- und Kapitalmarktsätzen. Die Zentraldisposition ist inzwischen meist im Treasury aufgegangen.
Vgl. auch Aktiv-Passiv-Management, Asset Management, Treasury-Management.
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