Rahmenabtretung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rahmenzession; Abtretung (Sicherungsabtretung) (§ 398 BGB) mehrerer Forderungen in einem einzigen Vertrag; in Form der Globalzession oder der Mantelzession möglich.
Gegensatz: Einzelabtretung.
Mindmap "Rahmenabtretung"
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