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Revision von Rahmenabtretung vom 12.11.2018 - 18:56

Rahmenabtretung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rahmenzession; Abtretung (Sicherungsabtretung) (§ 398 BGB) mehrerer Forderungen in einem einzigen Vertrag; in Form der Globalzession oder der Mantelzession möglich.

    Gegensatz: Einzelabtretung.

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