Gläubigerbegünstigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Insolvenzstraftat i.S.v. § 283c StGB; Gläubigerbegünstigung liegt vor, wenn der Schuldner in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger zum Zwecke der Bevorzugung eine Sicherung oder Befriedigung gewährt, auf die dieser Gläubiger keinen Anspruch hat.
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Drittschuldnererklärung Insolvenz Insolvenzverfahren, Beendigung Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut Insolvenzverwalter Massearmut Masseverbindlichkeiten Pfändung in Bankkonten Pfändung von Geldforderungen Pfändung von beweglichen Sachen Pfändungspfandrecht Sequestration Vollstreckungstitel Vorpfändung Zwangsversteigerungsvermerk Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung, Verfahren geringstes Gebot inkongruente Deckung kongruente Deckung
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