Gläubigerbegünstigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Insolvenzstraftat i.S.v. § 283c StGB; Gläubigerbegünstigung liegt vor, wenn der Schuldner in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger zum Zwecke der Bevorzugung eine Sicherung oder Befriedigung gewährt, auf die dieser Gläubiger keinen Anspruch hat.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Drittschuldnererklärung
Gläubigeranfechtung
Insolvenz
Insolvenzverfahren
Insolvenzverfahren, Beendigung
Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut
Massearmut
Masseverbindlichkeiten
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Pfändung von Geldforderungen
Pfändung von beweglichen Sachen
Pfändungspfandrecht
Sequestration
Vollstreckungstitel
Zwangsversteigerungsvermerk
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung, Verfahren
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inkongruente Deckung
kongruente Deckung
eingehend
Gläubigerbegünstigung
ausgehend
eingehend
Gläubigerbegünstigung
ausgehend