Schuldnerbegünstigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Insolvenzstraftat i.S.v. § 283d StGB. Schuldnerbegünstigung liegt vor, wenn ein Gläubiger oder eine dritte Person im Interesse des Schuldners vorsätzlich in Kenntnis der diesem drohenden Zahlungsunfähigkeit oder nach Insolvenzverfahrenseröffnung (Insolvenzverfahren, Eröffnung) dem Schuldner gehörende, zur Insolvenzmasse zu rechnende Vermögensstücke verheimlicht oder beiseite schafft. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
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Interne Verweise
Drittschuldnererklärung Insolvenz Insolvenzverfahren, Beendigung Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut Insolvenzverwalter Massearmut Masseverbindlichkeiten Pfändung in Bankkonten Pfändung von Geldforderungen Pfändung von beweglichen Sachen Pfändungspfandrecht Sequestration Vollstreckungstitel Vorpfändung Zwangsversteigerungsvermerk Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung, Verfahren geringstes Gebot inkongruente Deckung kongruente Deckung
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Schuldnerbegünstigung
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