Anteile an verbundenen Unternehmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aktivposten Nr. 8 in der Bankbilanz (Aktivposten der Bankbilanz), wobei Anteile an Kreditinstituten und Anteile an Finanzdienstleistungsinstituten gesondert angegeben werden müssen. Ausgewiesen werden Unternehmensbeziehungen i.S.v. § 271 II HGB. Danach sind verbundene Unternehmen solche, die als Mutter- oder Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung einzubeziehen sind.
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Aktivierung Anlagespiegel Anschaffungskosten Aufwands- und Ertragskonsolidierung Balanced Scorecard (BSC) Bankbilanz Bankbilanz, Formblatt nach der Rechnungslegungsverordnung Bankbuchführung Bardividende Barreserve Betriebsergebnis Bilanzgewinn Bilanzierungsgrundsätze Bilanzierungswahlrecht Bilanzsumme Cashflow Ratio außerordentliche Aufwendungen befreiender Konzernabschluss betriebsnotwendiges Kapital betriebsnotwendiges Vermögen
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