Anschlusszession
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abtretung (Globalzession), die an eine Sicherungsübereignung bzw. einen Eigentumsvorbehalt anschließt und Forderungen erfasst, die entstehen, sofern das Sicherungs- bzw. Vorbehaltsgut bestimmungsgemäß an Abnehmer des Sicherungsgebers veräußert werden soll.
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