Vermögensübernahme
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
durch Vertrag begründete Übernahme des gesamten Vermögens einer Person durch eine andere. Gehört zum übernommenen Vermögen ein Unternehmen und führt der Erwerber die bisherige Firma fort, so haftet er regelmäßig neben dem bisherigen Inhaber für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber als Gesamtschuldner (§ 25 HGB).
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