Hypothekenpfandbrief
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Pfandbrief, der als (gedeckte) Schuldverschreibung auf den Inhaber (Inhaberschuldverschreibung) aufgrund erworbener Hypotheken ausgegeben wird (§ 1 I 2 Nr. 1 PfandBG). Von Ausnahmen zugunsten zum 19.7.2005 bestehender und zugelassener Pfandbrief- und Hypothekenbanken abgesehen (§§ 42, 43 PfandBG), dürfen Schuldverschreibungen als Pfandbrief oder unter einer anderen dieses Wort enthaltenden Bezeichnung nur in Verkehr gebracht werden von (1) Kreditinstituten, denen die BaFin eine Erlaubnis zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts erteilt hat (§ 2 i.V.m. § 1 I 2 PfandBG) oder (2) bestimmten Einlagenkreditinstituten aus anderen EU-/EWR-Ländern (§ 41 PfandBG).
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