Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Hypothekenpfandbrief vom 04.03.2020 - 15:33

Hypothekenpfandbrief

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Pfandbrief, der als (gedeckte) Schuldverschreibung auf den Inhaber (Inhaberschuldverschreibung) aufgrund erworbener Hypotheken ausgegeben wird (§ 1 I 2 Nr. 1 PfandBG). Von Ausnahmen zugunsten zum 19.7.2005 bestehender und zugelassener Pfandbrief- und Hypothekenbanken abgesehen (§§ 42, 43 PfandBG), dürfen Schuldverschreibungen als Pfandbrief oder unter einer anderen dieses Wort enthaltenden Bezeichnung nur in Verkehr gebracht werden von (1) Kreditinstituten, denen die BaFin eine Erlaubnis zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts erteilt hat (§ 2 i.V.m. § 1 I 2 PfandBG) oder (2) bestimmten Einlagenkreditinstituten aus anderen EU-/EWR-Ländern (§ 41 PfandBG).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com