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Anlageberatung, Informationen

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Rahmen der Anlageberatung sind eine Vielazhl von Informationen relevant; diese betreffen zum Teil den Anleger und zum Teil die Form der Anlage.

    1. Informationen über den Anleger: a) Anlageziel: Das Anlageziel reicht von kurzfristigen Konsumwünschen bis hin zur langfristigen Vermögensbildung.
    b) Persönliche Verhältnisse: Alter, Familien- und Güterstand und Beruf beeinflussen die Anlegerpräferenzen entscheidend.
    c) Steuerliche Situation: Für einen maßgeschneiderten Anlagevorschlag ist die Berücksichtigung des Einkommens und der steuerlichen Situation des Anlegers heute und in Zukunft wichtig. Einkommensteuer, Abgeltungsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer und Umsatzsteuer werden in einer gezielten Beratung berücksichtigt.
    d) Vermögenssituation: In der Anlageberatung ist auch die bisherige Vermögensstruktur und -höhe zu würdigen. Generell empfiehlt es sich, bereits frühzeitig auf eine Diversifizierung der Kapitalanlagen zu achten. Ein idealtypischer Vermögensaufbau kann in der sog. „Anlagepyramide” dargestellt werden:

     

    2. Informationen über das Anlageprodukt:
    a) Anlagebetrag: Handelt es sich um einen einmaligen Betrag oder um eine laufende Kapitalansammlung? Wie hoch ist der Anlagebetrag? Gibt es ggf. zukünftige Nachschusspflichten?
    b) Anlagedauer: Wann wird die Anlage fällig bzw. welcher Kündigungsfrist unterliegt sie?
    c) Liquidität: Wie schnell und/oder mit welchen Abschlägen lässt sich die Anlageform in Bargeld umwandeln?
    d) Rentabilität: Welche Erträge wirft die Anlageform ab (z.B. fest vereinbarte oder variable Erträge, staatliche Zuwendungen oder Kurs- und Veräußerungsgewinne)? Welche (Transaktions-)Kosten verursacht sie? Maßstab hierfür ist die Rendite (effektive Verzinsung, Effektivverzinsung), d.h. das Verhältnis des jährlichen Ertrags bezogen auf den Kapitaleinsatz, bzw. die Performance als Verhältnis der Rendite zum eingegangenen Risiko.
    e) Sicherheit: Inwieweit birgt die Anlageform Risiken, wie z.B. Kursrisiko bei Devisengeschäften, Bonitätsrisiko des Emittenten, Währungsrisiko, Zinsänderungsrisiko oder Ertragsrisiko? Die vorgenannten Kriterien stehen z.T. in Konkurrenz zueinander, so wird die höchste Rentabilität z.B. nicht mit gleichzeitiger hoher Liquidität erreicht werden, gleichzeitig wird die sicherste Anlageform nicht die rentabelste Anlageform sein. Demzufolge müssen Präferenzen des Anlegers erfragt und in die Investitionsempfehlungen eingearbeitet werden.

    Vgl. auch Anlageberatung.

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