Effektivverzinsung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff:
a) tatsächlicher Ertrag eines Investments, der in einem Jahr (p.a.) mit einem bestimmten Kapitaleinsatz in Form von laufenden Erträgen (z.B. Zinsen) und einmaligen Erträgen (Disagio, Agio) unter Berücksichtigung von Laufzeit, Zinszahlungs- und Tilgungsterminen erzielt wird;
b) umfassende Kapitalkostenabgrenzung für eine Kreditinanspruchnahme durch laufende (Zinsen) und einmalige (Provisionen, Gebühren, Disagio, Agio) Belastungen unter Berücksichtigung von Zinszahlungs- und Tilgungsterminen (Effektivverzinsung von Krediten).
2. Zweck: Die Effektivverzinsung dient zum Vergleich mehrerer alternativer Anlage- bzw. Finanzierungsangebote mit unterschiedlichen Konditionen.
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