Abzinsungsfaktor
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Diskontierungsfaktor; finanzmathematischer Faktor; er zinst einen nach n Jahren fälligen Geldbetrag Kn unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins auf einen jetzt fälligen Geldbetrag K0 ab (verwandelt „Einmalzahlung nach n Jahren“ in „Einmalzahlung jetzt“). Durch Multiplikation der zukünftigen Zahlung mit dem Abzinsungsfaktor wird ihr Barwert errechnet.


Der Abzinsungsfaktor wird mit folgender Formel ermittelt:
AbF= (1+i)-n = 1 / (1+i)n
wobei:
AbF = Abzinsungsfaktor
i = Zinssatz, d.h. p/100
n = Restlaufzeit.
Häufig wird der Abzinsungsfaktor auch mit q-n bezeichnet, wobei q = 1+i. Der Abzinsungsfaktor ist der Kehrwert des Aufzinsungsfaktors.
Vgl. auch Investitionsrechnung.
Gegensatz: Aufzinsungsfaktor.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abzinsungsfaktor
Diskontieren
Effektivzins
Immunisierungsstrategie
Investition
Investitionsrechnung
Kapitalisierung
Kapitalmarktrendite
Kapitalwert
Kapitalwiedergewinnungsfaktor
Macro Hedge
Micro Hedge
Rationalisierungsinvestition
Rechenschaftsbericht einer Kapitalanlagegesellschaft
Rückwärtsverteilungsfaktor
VOFI
Zinselastizität
effektive Duration
interner Zinsfuß
symmetrisches Risikoinstrument
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