vereinfachter Einzug von Auslandsschecks
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Scheckeinzugsverfahren der Deutschen Bundesbank für Kreditinstitute und öffentliche Verwaltungen. Zugelassen sind Fremdwährungsschecks auf ausländische Kreditinstitute, sofern sie den Bestimmungen in den "Mitteilungen der Deutschen Bundesbank", insbesondere über Währung und Zahlungsland, entsprechen. Die Schecks müssen Verrechnungsschecks sein. Die Umrechnung von Fremdwährungsschecks in Euro erfolgt zu den geschäftstäglich festgesetzten und im Bundesanzeiger veröffentlichen Scheckeinzugskursen. Auslandschecks, die bis 12.00 Uhr eingereicht sind, werden am Einreichungstag (Eingang vorbehalten) unter Abzug einer Einzugsgebühr gutgeschrieben.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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