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Revision von vereinfachter Einzug von Auslandsschecks vom 02.11.2018 - 15:46

vereinfachter Einzug von Auslandsschecks

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    Scheckeinzugsverfahren der Deutschen Bundesbank für Kreditinstitute und öffentliche Verwaltungen. Zugelassen sind Fremdwährungsschecks auf ausländische Kreditinstitute, sofern sie den Bestimmungen in den "Mitteilungen der Deutschen Bundesbank", insbesondere über Währung und Zahlungsland, entsprechen. Die Schecks müssen Verrechnungsschecks sein. Die Umrechnung von Fremdwährungsschecks in Euro erfolgt zu den geschäftstäglich festgesetzten und im Bundesanzeiger veröffentlichen Scheckeinzugskursen. Auslandschecks, die bis 12.00 Uhr eingereicht sind, werden am Einreichungstag (Eingang vorbehalten) unter Abzug einer Einzugsgebühr gutgeschrieben.

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