Übergabevertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinbarung (Vertrag), durch die regelmäßig etwa Eltern ihr Vermögen, v.a. ggf. ihren Betrieb oder ihre Grundstücke, im Hinblick auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge (Kinder, Enkel) übertragen. Kennzeichnend für einen Übergabevertrag ist insbesondere, dass sich der Übergeber zumeist die Leistung eines ausreichenden Lebensunterhalts (Altenteil, Leibrente) ausbedingt und zudem für nicht bedachte Abkömmlinge Ausgleichszahlungen festlegt. Der Übernehmer soll jedoch zumindest teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten, so dass auch (einkommen- bzw. schenkung)steuerlich von einer Schenkung unter Auflagen oder einer gemischten Schenkung auszugehen ist (Einkommensteuer [ESt], Erbschaft- und Schenkungsteuer).
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