Scheckzahlung ins Ausland
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsweise für
a) Zahlungen in Länder, die den Scheck als gebräuchliches Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs kennen (z.B. USA, Kanada),
b) Zahlungen, die längere Überweisungslaufzeiten (Überweisung) beanspruchen, und
c) Zahlungen an Begünstigte, mit deren Kreditinstitut keine Kontoverbindung besteht. Bei Scheckzahlungen werden Orderschecks ausgestellt (Bankorderscheck), die durch das international übliche Kreuzen und den Zusatz „& Co.” zwischen den Linien als Verrechnungsschecks an den Begünstigten oder dessen Bank versendet werden. Grundlage für eine Scheckzahlung ist der Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr (Zahlungen ins Ausland, internationaler Zahlungsverkehr).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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Scheckzahlung ins Ausland
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