Bankorderscheck
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Scheck, der im internationalen Zahlungsverkehr von einer inländischen Bank in fremder Währung auf ihre ausländische Korrespondenzbank gezogen wird (Bankscheck). Der Bankorderscheck kann wahlweise auch direkt an den Zahlungsempfänger oder dessen Hausbank gesandt werden. Vgl. auch Übersicht „Bankorderscheck - Zahlungsmöglichkeiten”.


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