Scheckmahnbescheid
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
besonderer Mahnbescheid zur Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Scheck im Rahmen des zivilgerichtlichen Mahnverfahrens, der grundsätzlich den gleichen rechtlichen Anforderungen wie der Wechselmahnbescheid unterliegt (§ 703a ZPO).
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