Vollstreckungsbescheid
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auf Antrag des Gläubigers einer Geldschuld (in inländischer Währung) ergangene Anordnung eines Amtsgerichts im Mahnverfahren, die einem Mahnbescheid folgt, wenn der Schuldner diesem nicht rechtzeitig widersprochen hat. Der Antrag muss binnen sechs Monaten nach der Zustellung des Mahnbescheids erfolgen, ansonsten entfällt dessen Wirkung (§ 701 ZPO). Legt der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch ein (§ 700 I i.V.m. § 339 I ZPO), entfaltet der Vollstreckungsbescheid dieselbe Wirkung - als Vollstreckungstitel Grundlage einer Zwangsvollstreckung - wie ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Drittschuldnererklärung Insolvenz Insolvenzverfahren, Beendigung Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut Insolvenzverwalter Massearmut Masseverbindlichkeiten Pfändung in Bankkonten Pfändung von Geldforderungen Pfändung von Grundpfandrechten Pfändung von beweglichen Sachen Pfändungspfandrecht Sequestration Vollstreckungstitel Vorpfändung Zwangsversteigerungsvermerk Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung, Verfahren geringstes Gebot inkongruente Deckung
eingehend
Vollstreckungsbescheid
ausgehend
eingehend
Vollstreckungsbescheid
ausgehend