Rechtssubjekte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
natürliche Personen und juristische Personen als Träger von Rechten und Pflichten, etwa als Parteien von Verträgen, als Eigentümer von Grundstücken oder Inhaber von Forderungen; Rechtssubjekten kommt Rechtsfähigkeit sowie im Prozess Parteifähigkeit zu.
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