Massegläubiger
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gläubiger, deren Ansprüche im Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit (§§ 54, 55 InsO) gelten und vorzugsweise aus der Insolvenzmasse zu bedienen sind (§ 53 InsO), weil sie erst mit oder nach Verfahrenseröffnung bzw. Anordnung der Sequestration entstanden sind. Massegläubiger gehören nicht zu den Insolvenzgläubigern.
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Interne Verweise
Aussonderung Drittschuldnererklärung Insolvenz Insolvenzverfahren, Beendigung Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut Insolvenzverwalter Massearmut Masseverbindlichkeiten Pfändung in Bankkonten Pfändung von Geldforderungen Pfändung von beweglichen Sachen Pfändungspfandrecht Sequestration Vollstreckungstitel Vorpfändung Zwangsversteigerungsvermerk Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung, Verfahren geringstes Gebot inkongruente Deckung
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