Europäische Privatgesellschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Societas Privata Europaea (SPE); auf EU-Ebene geplante neue Unternehmensrechtsform (Europäisches Gesellschaftsrecht), vor allem für kleine bzw. mittelständische Unternehmen (KMU), die deren Bedarf an einer erleichterten grenzüberschreitenden Kooperation erfüllen soll. Das Mindestkapital der SPE soll nur einen Euro betragen, ähnlich wie bei der Unternehmergesellschaft (UG). Offen ist insbes. die Frage der Mitbestimmung der Arbeitnehmer.
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Namensschuldverschreibung Orderpapier Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
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