Mitbestimmung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Arbeitnehmer an personellen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen in Betrieben bzw. Unternehmen (kollektives Arbeitsrecht). Wesentliche Rechtsgrundlagen sind insbesondere Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Drittelbeteiligungsgesetz, Sprecherausschußgesetz bzw. Mitbestimmungsgesetz; hieraus ergeben sich insbesondere Anzahl und Befugnisse der jeweiligen Arbeitnehmervertreter. Die Ausübung der Mitbestimmung erfolgt grundsätzlich durch Betriebsräte sowie durch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Erbbaugrundbuch Faustpfandrecht Formvorschriften Gesamthandsgemeinschaft Gesamthandsvermögen Nachlasskonto Raumsicherungsübereignung Recht Sachen Stiftung des bürgerlichen Rechts Stiftung des öffentlichen Rechts Treuhand Unternehmensrechtsformen Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers Vertrag bewegliche Sachen gesetzlicher Vertreter wesentliche Bestandteile öffentliche Beglaubigung
eingehend
Mitbestimmung
ausgehend
eingehend
- Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
- Arbeitsdirektor
- Aufsichtsrat (AR)
- Betriebsaufspaltung
- Betriebsrat
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Europäische Aktiengesellschaft
- Europäische Genossenschaft
- Europäische Privatgesellschaft
- Familiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Hauptversammlung (HV)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- leitende Angestellte
- Personalrat
- Personalvertretung
- Stimmrecht des Aktionärs
- Stock Appreciation Rights
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Mitbestimmung
ausgehend