Mehrheitsaktionär
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Großaktionär, der mit über 50 v.H. am Grundkapital einer Aktiengesellschaft beteiligt ist (Beteiligung) und daher über eine Kapitalmehrheit mit den entsprechenden Einflussmöglichkeiten, z.B. bei der Beschlussfassung in der Hauptversammlung (HV), verfügt.
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