Mehrheitsaktionär
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Großaktionär, der mit über 50 v.H. am Grundkapital einer Aktiengesellschaft beteiligt ist (Beteiligung) und daher über eine Kapitalmehrheit mit den entsprechenden Einflussmöglichkeiten, z.B. bei der Beschlussfassung in der Hauptversammlung (HV), verfügt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts Besserungsschein Depot A Dokumentenakkreditiv Dokumenteninkasso Eigengesellschaft Grandfathering Kerninflation Konnossement Konnossement, Arten MaComp Negoziierung Quantitative Easing Selbstorganschaft Tapering Umsatzsteuer bei Kreditinstituten Zahlungsbedingungen im Außenhandel akzessorische Kreditsicherheit taper tantrum öffentliches Register
eingehend
Mehrheitsaktionär
ausgehend
eingehend
Mehrheitsaktionär
ausgehend