Großaktionär
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aktionär, der mit einem beträchtlichen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft beteiligt ist (Beteiligung) und deshalb regelmäßig Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft in der Hauptversammlung oder auf die Besetzung des Aufsichtsrats nehmen kann, insbesondere, wenn er Mehrheitsaktionär ist. Sowohl im Aktiengesetz (AktG) als auch im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bestehen Mitteilungs- bzw. Meldepflichten für große Aktien- bzw. Stimmrechtsanteile (Aktienpaket).
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