Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Großaktionär vom 02.11.2018 - 17:39

Großaktionär

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aktionär, der mit einem beträchtlichen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft beteiligt ist (Beteiligung) und deshalb regelmäßig Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft in der Hauptversammlung oder auf die Besetzung des Aufsichtsrats nehmen kann, insbesondere, wenn er Mehrheitsaktionär ist. Sowohl im Aktiengesetz (AktG) als auch im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bestehen Mitteilungs- bzw. Meldepflichten für große Aktien- bzw. Stimmrechtsanteile (Aktienpaket).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com