außenstehende Aktionäre
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Minderheitsaktionäre, Streubesitzaktionäre; Aktionäre, deren Gewinnaussichten durch den Abschluss von Gewinnabführungsverträgen oder Beherrschungsverträgen beseitigt bzw. verringert werden und denen daher Ausgleichs- oder Abfindungsansprüche zustehen (§§ 304-307 AktG).
Vgl. auch Abfindung außenstehender Aktionäre.
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